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   BSG, 11.06.1986 - 6 RKa 4/85   

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https://dejure.org/1986,3387
BSG, 11.06.1986 - 6 RKa 4/85 (https://dejure.org/1986,3387)
BSG, Entscheidung vom 11.06.1986 - 6 RKa 4/85 (https://dejure.org/1986,3387)
BSG, Entscheidung vom 11. Juni 1986 - 6 RKa 4/85 (https://dejure.org/1986,3387)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beanstandungen der kassenärztlichen Verordnungsweise - Regreß - Aufschiebende Wirkung einer Klage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 60, 122
  • NJW 1987, 734
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.03.1970 - L 1 S 35/69
    Auszug aus BSG, 11.06.1986 - 6 RKa 4/85
    Der Klage gegen Regreßbescheide kommt aufschiebende Wirkung auch nicht in entsprechender Anwendung des % 97 Abs. 1 Ziffer 2 SGG zu (LSG Hamburg DOK 1969, 230; LSG f.d. Land Nordrhein-Westfalen NJW 1970, 1992; Peters/Sautter/Wolff, Kommentar zur Sozialgerichtsbarkeit % 97 Anm 3 c, s auch Plagemann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verfahren vor den Sozialgerichten, RdNr 60; a.M. LSG Bremen, Breith 1969, 258; Meyer-Ladewig, Sozialgerichtsgesetz % 97 RdNr 5).
  • BSG, 10.11.2022 - B 5 R 27/21 R

    Zulässigkeit der Fortsetzung der Verrechnung des unpfändbaren Teils von

    Die (echte) Leistungsklage ist statthaft, wenn geltend gemacht wird, es liege ein bindender Verwaltungsakt (§ 77 SGG) vor, der beklagte Leistungsträger die bewilligte Leistung aber nicht oder nicht mehr erbringe (vgl BSG Urteil vom 11.6.1986 - 6 RKa 4/85 - BSGE 60, 122, 122 f = SozR 1500 § 97 Nr. 6 S 4; aus jüngerer Zeit zB BSG Urteil vom 6.11.2018 - B 1 KR 30/18 R - SozR 4-1500 § 164 Nr. 8 RdNr 14; BSG Urteil vom 11.12.2019 - B 6 KA 10/18 R - SozR 4-7610 § 406 Nr. 1 RdNr 20) .
  • BSG, 11.12.2019 - B 6 KA 10/18 R

    Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung - Aufrechnung gegenüber einer vom

    Dasselbe gilt, wenn - wie hier - bereits ein bindender Verwaltungsakt (zB Honorarbescheid) ergangen ist, der einen Zahlungsanspruch bewilligt hat, der daraus verpflichtete Leistungsträger aber nicht oder nicht an den richtigen Empfänger leistet (vgl BSG Urteil vom 11.6.1986 - 6 RKa 4/85 - BSGE 60, 122 f = SozR 1500 § 97 Nr. 6 S 4; BSG Urteil vom 6.11.2018 - B 1 KR 30/18 R - SozR 4-1500 § 164 Nr. 8 RdNr 14).
  • BSG, 16.10.1991 - 6 RKa 8/91

    Eintragung einer nicht zuständigen Krankenkasse auf dem Verordnungsblatt eines

    Die Bejahung der Zuständigkeit der KÄV?en zur sachlich-rechnerischen Berichtigung auch von Verordnungen habe das BSG in einem Urteil vom 11. Juni 1986 (6 RKa 4/85) jedenfalls für nicht offenkundig falsch erachtet.

    Der Senat hat im Urteil vom 11. Juni 1986 - 6 RKa 4/85 - (BSGE 60, 122, 123f = SozR 1500 § 97 Nr. 6) ausgeführt, daß eine Auslegung, die die rechnerisch/sachliche Richtigstellung auch bei der Verordnungsweise gemäß § 34 Abs. 1 Buchst a BMV-Ä den KÄV?en zuweisen würde, "jedenfalls nicht offenkundig falsch" wäre.

  • BSG, 16.10.1991 - 6 RKa 11/91

    Kennzeichnung einer unzuständigen Krankenkasse auf Verordnungsblättern eines

    Die Bejahung der Zuständigkeit der KÄV zur sachlich-rechnerischen Berichtigung auch von Verordnungen habe das BSG in einem Urteil vom 11. Juni 1986 (6 RKa 4/85) jedenfalls für nicht offenkundig falsch erachtet.

    Der Senat hat im Urteil vom 11. Juni 1986 - 6 RKa 4/85 - (BSGE 60, 122, 123 f = SozR 1500 § 97 Nr. 6) ausgeführt, daß eine Auslegung, die die rechnerisch/sachliche Richtigstellung auch bei der Verordnungsweise gemäß § 34 Abs. 1 Buchst a BMV-Ä den KÄV?en zuweisen würde, "jedenfalls nicht offenkundig falsch" wäre.

  • BSG, 16.10.1991 - 6 RKa 7/91

    Eintragung einer nicht zuständigen Krankenkasse auf dem Verordnungsblatt eines

    Die Bejahung der Zuständigkeit der KÄV?en zur sachlich-rechnerischen Berichtigung auch von Verordnungen habe das BSG in einem Urteil vom 11. Juni 1986 (6 RKa 4/85) jedenfalls für nicht offenkundig falsch erachtet.

    Der Senat hat im Urteil vom 11. Juni 1986 - 6 RKa 4/85 - (BSGE 60, 122, 123 f = SozR 1500 § 97 Nr. 6) ausgeführt, daß eine Auslegung, die die rechnerisch/sachliche Richtigstellung auch bei der Verordnungsweise gemäß § 34 Abs. 1 Buchst a BMV-Ä den KÄV?en zuweisen würde, "jedenfalls nicht offenkundig falsch" wäre.

  • BSG, 16.10.1991 - 6 RKa 9/91

    Eintragung einer unzuständigen Krankenkasse auf dem Verordnungsblatt eines Arztes

    Die Bejahung der Zuständigkeit der KÄV?en zur sachlich-rechnerischen Berichtigung auch von Verordnungen habe das BSG in einem Urteil vom 11. Juni 1986 (6 RKa 4/85) jedenfalls für nicht offenkundig falsch erachtet.

    Der Senat hat im Urteil vom 11. Juni 1986 - 6 RKa 4/85 - (BSGE 60, 122, 123f = SozR 1500 § 97 Nr. 6) ausgeführt, daß eine Auslegung, die die rechnerisch/sachliche Richtigstellung auch bei der Verordnungsweise gemäß § 34 Abs. 1 Buchst a BMV-Ä den KÄV?en zuweisen würde, "jedenfalls nicht offenkundig falsch" wäre.

  • BSG, 16.10.1991 - 6 RKa 32/90

    Auslegung des § 38 Abs. 3 Bundesmantelvertrag-Ärzte

    Der Senat hat im Urteil vom 11. Juni 1986 (BSGE 60, 122, 123 f = SozR 1500 § 97 Nr. 6) ausgeführt, daß eine Auslegung, die die rechnerisch/sachliche Richtigstellung auch bei der Verordnungsweise gemäß § 34 Abs. 1 Buchst a Bundesmantelvertrag f. Ärzte (BMV-Ä) aF den KÄVen zuweisen würde, "jedenfalls nicht offenkundig falsch" wäre.
  • LSG Niedersachsen, 18.10.2001 - L 3 KA 72/01

    Vorläufiger Rechtsschutz für Vertragszahnärzte gegen einen

    Insbesondere enthält § 97 Abs. 1 SGG lediglich eine abschließende Aufzählung der - im vorliegenden Zusammenhang nicht einschlägigen - Fälle, in denen die Klage ausnahmsweise aufschiebende Wirkung hat (vgl. BSG, Urteil vom 11. Juni 1986 - 6 RKa 4/85 - B 60, 122).
  • LSG Niedersachsen, 19.09.2001 - L 3 KA 63/01

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Arzneimittelregress - Verordnung von autologen

    Vielmehr enthält die Vorschrift eine abschließende Aufzählung der Fälle, in denen die Klage aufschiebende Wirkung hat, wobei keiner der dort geregelten Tatbestände die Geltendmachung einer Arzneimittelkostenregressforderung gegen einen Vertragsarzt erfasst (vgl. BSG, Urteil vom 11. Juni 1986 - 6 RKa 4/85 - B 60, 122).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.1988 - L 11 S (Ka) 10/88

    Beschwerde gegen Zurückweisung des Antrags auf Feststellung der aufschiebenden

    Der Senat sieht sich in seiner Rechtsüberzeugung ferner durch das Urteil des Bundessozialgerichts vom 11.06.1986 - 6 RKa 4/85 - (BSGE 60, 122 = SozR 1500 § 97 Nr. 6 = KVRS A 6100/21 = NJW 1987, 734 = UKS 86117 = MedR 1987, 51) bestätigt.
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